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1 Euro Jobs – Was sollte ich darüber wissen?

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Über 100.000 Menschen in Deutschland haben einen Ein-Euro-Job.

Mit sogenannten Ein-Euro-Jobs können sich Langzeitarbeitslose zwischen einem und zwei Euro pro Stunde zum Arbeitslosengeld II dazu verdienen.

Die Tätigkeit muss dabei im öffentlichen Interesse liegen, darf aber gleichzeitig keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.

Was bedeutet das?

Im öffentlichen Interesse liegen insbesondere auch gemeinnützige Arbeiten. Als gemeinnützige Arbeiten gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit/des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.

Welche Tätigkeiten zählen dazu?

Zusatzjobs in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Wissenschaft und Forschung, Entwicklungshilfe, Völkerverständigung, Umwelt, Landschafts- und Denkmalschutz, der Jugend- und Altenhilfe, dem öffentlichen Gesundheitswesen und Sport.

Aber Achtung! Nicht jede Maßnahme, die ein gemeinnütziger Träger beantragt, liegt im öffentlichen Interesse. Auch das Arbeitsergebnis, das dabei produziert wird, muß das Kriterium „öffentliches Interesse“ erfüllen.

Welchen Zweck haben Ein-Euro-Jobs?

Durch 1 Euro Jobs sollen Dauerarbeitslose wieder in die Arbeitswelt integriert werden.

Zweck der Eingliederungsvereinbarung ist die Vermittlung des ALG II-Beziehers in eine dauerhafte und geregelte Beschäftigung. Ist Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung die Teilnahme an einer qualifizierenden Maßnahme, die die beruflichen Aussichten des Arbeitslosen erhöhen soll, würde eine zeitgleich oder nach Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgesprochene Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs diesen Zweck nachhaltig beeinträchtigen.

Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen gibt es beim Ein-Euro-Job keinen Arbeitsvertrag, da er nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Wie viele Stunden darf ich bei einem Ein-Euro-Job in der Woche arbeiten?

Bis zu 30 Arbeitsstunden in der Woche sind erlaubt.

Darf ich einen vom Jobcenter vermittelten Ein-Euro-Job ablehnen?

Einen Ein-Euro-Job darf man nur aus wichtigen Gründen, beispielsweise, wenn man gesundheitliche Probleme hat, Kinder unter drei Jahren betreut oder die eigenen Eltern pflegt ablehnen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Seit der Einführung des SGB (Sozialgesetzbuch) II kann Beziehern des Alg II ein sogenannter Ein-Euro-Job zugewiesen werden. Dabei soll es sich dem Gesetz zufolge um eine im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeit handeln.

Wie unterscheiden sich Ein-Euro-Jobs und „normale“ Arbeitsverhältnisse?

Sie sind besondere Beschäftigungsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag.

Nach der ausdrücklichen Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 haben Ein-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag und darum auch nicht die mit einem Arbeitsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich in erster Linie aus dem SGB II. Aus dieser Beschäftigung erwirbt man keine Ansprüche in der Sozialversicherung – also nicht für die Renten-, Kranken und Arbeitslosenversicherung.

Wichtig: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Abs. 5 SGB II haben immer Nachrang gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und andere Eingliederungsinstrumente.

Habe ich Urlaubsanspruch?

Ja. Ein Anspruch auf Urlaub besteht durch das Bundesurlaubsgesetz, welches 24 Werktage pro Jahr vorsieht. Da diese Tätigkeiten meist jedoch nicht 12 Monate laufen, erhält man den Urlaub anteilig (zwei Tage pro Monat).

Wie lange darf ich in einem Ein-Euro-Job arbeiten?

Diese Tätigkeiten sind in der Regel auf eine Dauer zwischen sechs bis neun Monaten befristet.

Werden weiter Sozialabgaben gezahlt?

Da während der Maßnahme weiter Alg II bezogen wird, ist man weiter kranken- und pflegeversichert.

Was passiert wenn ich einen Arbeitsunfall habe?

Während der Beschäftigung (z.B. bei einem Arbeitsunfall) gilt die gesetzliche Unfallversicherung.

Die Teilnehmer an Zusatzjobs gehören zum unfallversicherten Personenkreis nach § 2 Abs. 2 SGB VII, weil sie wie Beschäftigte tätig werden.

Der Maßnahmeträger hat die Unfallversicherung der Zusatzjob-Teilnehmer sicherzustellen und nachzuweisen.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bevor Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen wird, sollte Sie eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem Jobcenter abgeschlossen werden. Kommt diese nicht einvernehmlich zustande, kann das Jobcenter die Vereinbarung als Bescheid erlassen. Diesem kann innerhalb eines Monats widersprochen werden.

Auf Basis dieser Eingliederungsvereinbarung soll dem Betroffenen möglichst in einem persönlichen Gespräch die Teilnahme an einer konkreten Arbeitsgelegenheit angeboten werden. Die Arbeiten sollten ausreichend erläutert werden und es sollte begründet werden, warum diese Tätigkeit die Integrationschancen verbessert. Eigene Vorschläge des Betroffenen sollten berücksichtigt werden.

Die Vereinbarung muß enthalten:

welche Leistungen man zur Eingliederung in Arbeit erhält und welche Bemühungen man in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muß und in welcher Form man diese Bemühungen nachzuweisen hat.

Wichtig: Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung hat immer Vorrang.

Die Eingliederungsvereinbarung wird für sechs Monate abgeschlossen, danach soll eine neue abgeschlossen werden, in der die bisher gewonnenen Erfahrungen einfließen und berücksichtigt werden.

Wurde die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit vereinbart, dann soll der Träger der Maßnahme mit dem Teilnehmer eine der Arbeitsagentur vorzulegende schriftliche Vereinbarung abschließen, in der folgende Punkte geregelt sind:

  • Beginn und Dauer der Maßnahme, Einsatzort, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit, Arbeitsinhalte, Höhe der Mehraufwandsentschädigung, Arbeitsschutz, Anmeldung zur Unfallversicherung, Urlaub, Ansprechpartner beim Träger, Zeugnis und Beurteilung, Informations- und Mitteilungsverpflichtungen beider Parteien.
  • Die Arbeitsgelegenheit ist nachrangig, andere Förderleistungen haben Vorrang vor der Arbeitsgelegenheit. Dies wurde neu in § 16d Abs. 5 SGB II festgelegt. Dies gilt auch für Jugendliche. Durch die Streichung des Wortes Arbeitsgelegenheit in § 3 SGB II entfällt die gesetzliche Verpflichtung eines AGH-Angebotes für Jugendliche und Ältere ab 58 Jahren.

Was kann ich tun, wenn mir eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen wird?

Beim Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sollten Sie darauf drängen, dass andere vorrangige Hilfen angeboten werden (berufliche Weiterbildung, Qualifizierung).

Wird dies abgelehnt und ein Bescheid erlassen (dies ist ein Verwaltungsakt), sollte man die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, sich zu wehren und

gegen den „Zuweisungsbescheid“ Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine Klage beim Sozialgericht einreichen,
einen „Antrag auf Aussetzung“ bei Sanktionen stellen.

Existiert in der Einsatzstelle ein Betriebs- bzw. Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung, sollte diese(r) kontaktiert werden, um zu prüfen, ob die Arbeitsgelegenheit wirklich zusätzlich ist. Die zuständige Gewerkschaft einschalten.

Wichtig! Gehen Sie weiter zur Arbeit, da sonst Strafen drohen (Kürzung der Leistungen)

Welche Sanktionen drohen, wenn ich die Maßnahme verweigere oder abbreche?

Weigert man sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen, eine zumutbare Arbeitsgelegenheit auszuführen, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben (§ 31 SGB II), wird das Alg II nach den Regelungen des § 31a SGB II (Verwaltungsakt) abgesenkt oder es fällt komplett weg. Die Gründe für die Ablehnung oder Beendigung sind durch den Betroffenen mündlich oder schriftlich darzulegen und vom persönlichen Ansprechpartner zu dokumentieren. Diese Stellungnahme dient als Grundlage für die Entscheidung über die Absenkung bzw. den Wegfall des Alg II.

Welche Pflichten hat der Maßnahmeträger?

Der Maßnahmeträger soll der/dem Teilnehmer/in ein individuelles Zeugnis mit Kompetenzprofil ausstellen.

Der Maßnahmeträger hat dem JobCenter im Hinblick auf eine gesetzeskonforme, ordnungsgemäße und Erfolg versprechende Durchführung der Maßnahme mit dem Förderantrag vor Beginn der Arbeiten eine konkrete und aussagekräftige Maßnahmebeschreibung vorzulegen.

Dabei ist insbesondere auf folgende Kriterien ausführlich einzugehen:

  • Maßnahmeziel
  • Begründung für öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten
  • Tätigkeitsbeschreibung / Arbeitsinhalte / Einsatzfelder
  • Beschreibung von Einsatzstellen
  • Beginn und Dauer der Arbeiten
  • Umfang und Verteilung der Arbeitszeit
  • Einsatzort(e)
  • Art, Umfang und Qualität von Betreuung
  • Qualifikation des eingesetzten Anleiterpersonals
  • Höhe und Zusammensetzung der voraussichtlichen Maßnahmekosten
  • Finanzierung der Maßnahme (Kostenkalkulation, Einnahmen, Zuschüsse Dritter)
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Maßnahmekostenpauschale und deren Höhe

Soweit also ein ALG II–Bezieher zu einem Ein-Euro-Job herangezogen werden soll, muss genau geprüft werden, ob diese Tätigkeit wirklich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Also ob der Betroffene also die Arbeitsgelegenheit ohne Sanktion verweigern oder auch einen Anspruch auf tarifliche Vergütung haben kann.

Findet sich in der dem Ein-Euro Job zugrunde liegenden Beschäftigungsvereinbarung eine ausdrückliche Regelung über die Verpflichtung, in einem solchen Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen oder an Samstagen zu arbeiten, gilt für den Ein-Euro Jobber keine Ausnahme gegenüber regulär Beschäftigten.

Weitere Nebentätigkeit kann ich neben dem Ein-Euro Job ausüben?

Der Ein-Euro Job ist angelegt als Wiedereingliederungshilfe. Übt der ALG II-Bezieher eine Nebentätigkeit aus, so ist er – wenn auch nur auf Teilzeit- oder Geringfügigkeitsbasis – in den Arbeitsprozess eingebunden. Die Verpflichtung, eine solche Nebentätigkeit aufzugeben, um einen Ein-Euro Job annehmen zu können, verstieße deshalb gegen die erklärte Zielsetzung dieser Maßnahme.

Ein entsprechender Heranziehungsbescheid der Agentur für Arbeit wäre daher rechtswidrig und auf Widerspruch hin aufzuheben. Äußerstenfalls ist vorstellbar, dass Nebentätigkeit und Ein-Euro Job parallel ausgeübt werden, soweit dies zeitlich verträglich ist. Ansonsten hat die Nebentätigkeit als reguläre Beschäftigung stets Vorrang.

Kann ich zum Ein-Euro Job herangezogen werden, obwohl bereits eine andere Maßnahme läuft?

Befinden Sie sich als ALG II-Bezieher bereits in einer laufenden Fördermaßnahme, scheidet eine Verpflichtung zur Übernahme eines Ein-Euro Jobs im Regelfall aus.

Ein-Euro-Jobs sind, wegen der Frage nach dem Sinn,  stark umstritten – so bleibt abzuwarten, ob der Ein-Euro-Job bald der Vergangenheit angehört.


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